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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ersetzt Ihnen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder
bei Nichtbenutzung eines Objekts sowie die Mehrkosten der Anreise
bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2
AVB RR 04). Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter schwerer
Erkrankung, schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft
tragen Sie einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens € 25,-
je Person), sofern keine akut notwendige vollstationäre
Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war. |
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Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und
Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie die
anteilig nicht genutzte Reiseleistung bei nicht planmäßiger
Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR
04). Bei Abbruch der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung,
schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft tragen Sie einen
Selbstbehalt von 20 % (mindestens € 25,- je Person), sofern
keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung
Anlass des Reiseabbruchs war. Kann die erkrankte oder verunfallte
Person einer gebuchten Rundreise vorübergehend nicht folgen,
werden die Nachreisekosten zum Wiederanschluss bis zum Wert der
noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung erstattet. |
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