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1. VERTRAGSPARTNER
Der REISEDIENST Gerhard Krause vermietet Ferienquartiere an Gruppen.
Die Gruppe bestimmt als Vertragspartner einen verantwortlichen
Leiter, der sie nach außen vertritt und für die ordnungsgemäße
Buchungs / Belegungsabwicklung verantwortlich ist. Ist die Gruppe
eine juristische Person, ist diese Vertragspartner.
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2. BUCHUNG, LEISTUNGEN
Die Quartierbuchung erfolgt schriftlich und bezieht sich auf
die im gebuchten Angebot genannten Angaben. Ist der Leiter
der
Gruppe zum Zeitpunkt der Buchung minderjährig, müssen
zusätzlich die gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Die
Buchung kommt mit der innerhalb von 8 Tagen zu erfolgenden Rücksendung
eines Buchungsdoppels zu Stande. Innerhalb von 8 Tagen ist die
in der Buchung genannte Anzahlung zu leisten. Wenn in der Buchung
vereinbart, ist bis 4 Wochen vor Quartierbelegung unaufgefordert
eine 2. Zahlung fällig. Nach Quartierbelegung erfolgt innerhalb
von ca. 14 Tagen durch den REISEDIENST die Endabrechnung. |
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4. KÜNDIGUNG
Der REISEDIENST kann einen Vertrag kündigen, wenn die Einhaltung
infolge bei Vertragsabschluß unvorhersehbarer Umstände,
wie z.B. Naturkatastrophen, schwerwiegenden haustechnischen Schwierigkeiten,
behördlichen Anordnungen oder vergleichbarer Vorfälle
beinträchtigt wird. In Folge einer solchen Kündigung
wird der Mietpreis unter Abzug bereits erbrachter Leistungen
erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Zahlungsverzug
der Gruppe berechtigt den REISEDIENST zum Vertragsrücktritt,
wobei Rücktrittsgebühren erhoben werden können.
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5. HAFTUNG
Der REISEDIENST haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für
die gewissenhafte Vorbereitung, die Richtigkeit des Angebots,
die Quartierbeschreibung und ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglichen Leistungen. Für Leistungsstörungen
deren Ursache nicht im Einflussbereich des REISEDIENST liegt,
z.B. im Bereich öffentlicher Ver- und Entsorgung, sowie
höherer
Gewalt/klimatische Veränderungen, wird keine Haftung übernommen.
Für ein Verschulden mitwirkender Leistungsträger haftet
der REISEDIENST dem Grunde und der Höhe nach, jedoch höchstens
mit dem doppelten Teilnehmerpreis. Begründete Reklamationen
sind vor Ort dem Hausverantwortlichen unverzüglich mitzuteilen
damit er für Abhilfe sorgen kann. Tritt diese nicht ein
ist dies dem REISEDIENST unverzüglich mitzuteilen damit
für Abhilfe gesorgt werden kann. Die Gruppe ist verpflichtet
alles Zumutbare zu tun um zur Behebung der Störung beizutragen
und einen evtl. Schaden gering zu halten. Wird kein Abhilfeverlangen
gestellt, entfällt die Haftung des REISEDIENST. Alle Ersatzansprüche
der Gruppe verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Mietende.
Evtl. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach
Mietende schriftlich beim REISEDIENST geltend gemacht werden.
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6. NUTZUNG
Die in der Quartierbeschreibung genannten Räume/Inventar
stehen der Gruppe zur verantwortungsvollen Nutzung unter Beachtung
der Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Eine geltende Hausordnung
ist bindend.
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7. ALLGEMEINES
7.1 Bei Ankunft und Abreise werden Zählerstände und
evtl. Schäden durch den Hausverantwortlichen und den verantwortlichen
Leiter festgehalten.
7.2 Bei der Belegung von Jugend-Gästehäusern und Pensionen
ist es üblich, dass die Betten selbst gemacht, Papierkörbe
selbst geleert und bei evtl. Tisch- und Küchendienst Mithilfe
geleistet wird.
7.3 Schäden die nicht unter die normale Nutzung fallen
oder zusätzlicher Verschleiß, der sich durch Mißachtung
der Hausordnung ergibt, wird in Rechnung gestellt. Werden von
der Gruppe verursachte Schäden verdeckt oder sind diese
bei Rückgabe nicht unmittelbar festzustellen, bleibt Schadenersatz
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
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8. GÜLTIGKEIT
Die Unwirksamkeit einzelner Buchungs- oder Vertragsbedingungen
hat nicht die gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Nur schriftliche
Absprachen sind gültig. Gerichtsstand, soweit zulässig,
ist Pforzheim.
August 2004
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